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   BFH, 20.01.1995 - III R 31/93   

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https://dejure.org/1995,31241
BFH, 20.01.1995 - III R 31/93 (https://dejure.org/1995,31241)
BFH, Entscheidung vom 20.01.1995 - III R 31/93 (https://dejure.org/1995,31241)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 1995 - III R 31/93 (https://dejure.org/1995,31241)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.02.1969 - I K 1/68

    Wiedereinsetzung in vorigenStand - Versäumte Revisionsbegründungsfrist -

    Auszug aus BFH, 20.01.1995 - III R 31/93
    Durch Beschluß kann auch dann entschieden werden, wenn -;wie im Streitfall-; mündliche Verhandlung beantragt worden ist (BFH-Urteil vom 26. Februar 1969 I K 1/68, BFHE 95, 86, BStBl II 1969, 320, 321 [BFH 26.02.1969 - I K 1/68] m.w.N.).
  • BFH, 11.04.1989 - VIII R 219/84

    Zeitliche Befristung des Antrages auf Aufteilung der Steuerschuld nach dem

    Auszug aus BFH, 20.01.1995 - III R 31/93
    Entgegen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (zuletzt im Urteil vom 11. April 1989 VIII R 219/84, BFH/NV 1989, 755 m.w.N.) sei im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur eine einheitliche Entscheidung gegenüber beiden Ehegatten möglich.
  • BFH, 22.03.1993 - XI R 23/92

    - Zulassungsfreie Revision bei Rüge der Verletzung des Grundsatzes der mündlichen

    Auszug aus BFH, 20.01.1995 - III R 31/93
    Derartige Verfahrensmängel sind jedoch nur dann schlüssig gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, den behaupteten Mangel ergeben (BFH-Beschluß vom 22. März 1993 XI R 23, 24/92, BFHE 170, 308, BStBl II 1993, 514 m.w.N.).
  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 79/93

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge - Streitgenossenschaft bei

    Auszug aus BFH, 20.01.1995 - III R 31/93
    Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung wird auf die zwischen denselben Verfahrensbeteiligten ergangene Entscheidung des VIII. Senats des BFH vom 14. Juni 1994 VIII R 79/93 (BFH/NV 1995, 225) Bezug genommen, der sich der erkennende Senat anschließt.
  • BGH, 13.05.1981 - III ZR 20/80

    Löschung eines Rechtsanwalts aus der Anwaltsliste - Wirksamkeit der Einlegung

    Auszug aus BFH, 20.01.1995 - III R 31/93
    Das während der Verfahrensunterbrechung ergangene Urteil sei ohne rechtliche Wirkung geblieben (§ 249 Abs. 2 ZPO) und daher anfechtbar (Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH-; vom 13. Mai 1981 III ZR 20/80, Versicherungsrecht 1981, 679 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 21.04.1981 - VII 446/80
    Auszug aus BFH, 20.01.1995 - III R 31/93
    Es bestehe vielmehr auch ein einkommensteuerliches Gesamthandsverhältnis mit der Folge, daß ein einheitlicher Steuerbescheid ergehe, nicht lediglich zusammengefaßte Bescheide i.S. von § 155 Abs. 3 AO 1977 (Urteil des Niedersächsischen FG vom 21. April 1981 VII 446/80, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG-; 1981, 570).
  • BFH, 25.10.2023 - I R 38/20

    Übergang von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung während des

    Deshalb ist die Anwendung des § 68 Satz 1 FGO ausgeschlossen, wenn, wie im Streitfall, der von beiden Eheleuten als einfache Streitgenossen (§ 59 FGO i.V.m. §§ 59, 60 der Zivilprozessordnung; BFH-Beschlüsse vom 14.06.1994 - VIII R 79/93, BFH/NV 1995, 225; vom 20.01.1995 - III R 31/93, juris) angefochtene Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben wird, weil die Eheleute von ihrem Veranlagungswahlrecht im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG (erneut) Gebrauch gemacht und die Einzelveranlagung gewählt haben und das FA dementsprechend Einzelveranlagungsbescheide erlassen hat.
  • BFH, 10.03.2023 - X B 123/21

    Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Beteiligten und Rechtsmissbrauch

    Insoweit war hier hinsichtlich der gemeinsam erhobenen Klage der Eltern des Klägers nur eine einfache Streitgenossenschaft zwischen V und M gegeben (vgl. BFH-Beschluss vom 20.01.1995 - III R 31/93, juris, unter 1.).
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